Verlust der Versicherungsleistungen bei Trunkenheitsfahrt!
Wird ein Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, ist die Versicherung berechtigt, die Leistungen je nach Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers zu kürzen. Dies kann im Einzelfall sogar zu einer Kürzung auf Null führen, wie der Bundesgerichtshof im Falle einer Trunkenheitsfahrt mit Urteil vom 22.06.2011 (Az.: IV ZR 225/10) entschieden hat. In dem Fall war ein Mann nach erheblichem […]