Entschädigung wegen Arbeitsunfall auch bei ungeklärter Ursache
Vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück umfasst. Ereignet sich auf diesem Weg ein Unfall, ist die Berufsgenossenschaft auch dann eintrittspflichtig, wenn die Unfallursache sich anschließend nicht aufklären lässt. Das Landessozialgericht Hessen hat daher mit Urteil vom 12.08.2008 (Az.: L 3 U 254/05) einem Arbeitnehmer Leistungen […]