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Was passiert mit dem gemeinsamen Hund nach der Trennung?

Ein Hund ist für viele eine Familienmitglied, gleichwohl wird er rechtlich als Sache betrachtet. Im Falle einer Trennung hält das Gesetz nur für verheiratete Paare eine Regelung in § 1361a BGB bereit. Handelt es sich hingegen um eine gescheiterte nichteheliche Lebensgemeinschaft und ist der Hund von beiden gemeinsam angeschafft worden, dann gehört er ihnen je zur ideellen Hälfte. Können die Expartner sich über die Auseinandersetzung des Miteigentums nicht einigen, dann bleibt nur der Weg der Auseinandersetzungsversteigerung nach § 753 Abs. 1 S. 2 BGB. So hat das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 10.06.2025 (Az. 6 S 174/24) entschieden, dass ein gemeinsam angeschaffter Hund nach der Trennung unverheirateter Partner bei unlösbarem Streit über das Miteigentum in einer Art Privatauktion zu versteigern ist. Wer mehr bietet, bekommt den Hund!