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Unwirksamkeit von Bankentgeltklauseln

Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen die Rechte von Bankkunden gestärkt. So stellte der BGH zunächst fest, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank die Kosten für fehlerhaft ausgeführte Buchungen nicht dem Kunden auferlegt werden dürfen. Die korrekte Ausführung eines Zahlungsauftrages gehöre zu den bankeigenen Pflichten. Es stelle daher eine unangemessene Benachteiligung dar, wenn trotz eines Fehlers bei der Ausführung des Auftrages die hierfür anfallenden Kosten dem Kunden auferlegt werden (Urteil vom 27.01.2015, AZ: XI ZR 174/13).

Ähnlich hat der BGH in einem weiteren Fall bezüglich einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen entschieden, wonach für die Ausstellung einer Ersatzkarte ein Entgelt verlangt wird. Auch diese Klausel hielt der BGH für unwirksam. Da es sich bei der Ausstellung einer Ersatzkarte um einen Nebenpflicht der Bank handelt, kann hierfür ein Entgelt vom Kunden nicht verlangt werden (Urteil vom 20.10.2015, AZ: XI ZR 166/14).