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Reisepreisminderung und Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung können nicht gleichzeitig geltend gemacht werden

Nach der Fluggastrechteverordnung hat ein Passagier nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Falle einer erheblichen Verspätung seines Fluges einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die je nach Flugentfernung zwischen 250,00 € und 600,00 € variiert. Dies gilt auch für Fluggäste, die den Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben. Diese können wegen der Flugverspätung auch gegenüber ihrem Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung geltend machen. Wird ihnen ein solcher Minderungsanspruch zuerkannt, müssen sie sich den gezahlten Betrag aber auf die Ausgleichszahlung anrechnen lassen. Sie können die Ausgleichszahlung nicht zusätzlich in voller Höhe von der Fluggesellschaft verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30.09.2014 (AZ.: X ZR 126/13) entschieden.