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Nachehelicher Unterhaltsanspruch bei ehebedingten Nachteilen

Auch nach der Unterhaltsreform kann ein unbefristeter Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Brandenburg vom 21.02.2012 (AZ.: 10 UF 253/11) zeigt. In dem entschiedenen Fall war eine Ehe nach mehr als 30 Jahren geschieden worden. Die Ehefrau hatte während der Ehe wegen der Geburt des gemeinsamen Kindes ihre Ausbildung zur Gärtnerin abgebrochen und auch anschließend keinen Berufsabschluss nachgeholt. Sie betreute die Kinder und übte lediglich Nebentätigkeiten aus. Das Gericht ging daher von einem ehebedingten Nachteil aus und war der Auffassung, dass dieser wegen der langen Dauer der Ehe unbefristet auszugleichen sei. Da der Ehemann ein höheres Einkommen erzielt, wurde er also verurteilt, seiner Ex-Frau einen Aufstockungsunterhaltsbetrag zu zahlen.