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Mitschuld an Streifkollision aufgrund Ortskundigkeit

Das Amtsgericht Ansbach hat sich mit Urteil vom 31.01.2017 (AZ: 3 C 775/16) mit einem Verkehrsunfall befasst, der sich während des Überholvorgangs zwischen einem PKW-Fahrer und einem LKW ereignet hatte. Der PKW-Fahrer wollte zwei LKWs überholen. Während des Überholvorgangs kam es jedoch zur Streifkollision mit dem zweiten LKW, weil sich die Fahrbahn in dem Bereich verengt hat. Nach einem im Verfahren eingeholten Sachverständigengutachten war der Unfall grundsätzlich für beide Unfallbeteiligte vermeidbar. Das Gericht setzte beim PKW-Fahrer gleichwohl ein höheres Mitverschulden von 60 % an, da er ortskundig war und ihm die Fahrbahnverengung bekannt gewesen ist. Er hat seine Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr daher in höherem Maße verletzt.