Dass Autorennen im Straßenverkehr nicht erlaubt sind und hohe Geldstrafen bzw. im Schadensfall sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben können, ist gemeinhin bekannt. Überrascht wurden allerdings zwei Männer, die sich mit ihren hochpreisigen Sportwagen der Marken Lamborghini und Ferrari ein Rennen geliefert und dabei auch die Gegenfahrbahn benutzt hatten. Gegen sie wurde nicht nur eine Geldstrafe verhängt. Das zuständige Amtsgericht Essen hat darüber hinaus die Einziehung ihrer teuren Sportwagen angeordnet. Zusätzlich mussten die betroffenen Fahrer ihre Führerscheine abgeben (Amtsgericht Essen, Urteil vom 08.08.2019).