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Kündigung eines Mieters wegen Lärmbelästigung durch quietschende Sex-Schaukel

Das Amtsgericht München hatte sich mit einem kuriosen Fall zu befassen. Ein Vermieter hatte die Kündigung eines Mietverhältnisses ausgesprochen, weil sich andere Mieter des Hauses über nächtliche Lärmbelästigungen beschwert hatten. Die Geräusche gingen von einer quietschenden Schaukel aus, die der betroffene Mieter in seiner Wohnung aufgestellt hatte und des Nachts für Sexspiele mit anderen Männern nutzte. Das Gericht gab dem Vermieter Recht. Die nächtlichen Quietschgeräusche durch die Schaukel entsprechen nicht mehr dem normalen Mietgebrauch und müssen daher weder von den anderen Bewohnern des Hauses noch von dem Vermieter hingenommen werden (AG München, Urteil vom 22.08.2014, AZ.: 417 C 17705/13).