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Kündigung des Mietverhältnisses wegen Geruchsbelästigung

Das Amtsgericht Bonn hat sich mit einem nicht alltäglichen Fall befasst. Ein in einem Mehrparteienhaus wohnender Rentner rieb sich in seiner Wohnung regelmäßig mit Pferdesalbe ein, was eine erhebliche Geruchsbelästigung für die anderen Mieter des Hauses zur Folge hatte. Diese beschwerten sich beim Vermieter über die unerträglichen Gerüche, die aus der Wohnung des Rentners kamen. Der Vermieter nahm dies zum Anlass, eine Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen. Mit seiner Räumungsklage hatte er vor dem Amtsgericht Bonn Erfolg. Im Rechtsstreit hatte ein vom Gericht bestellter Geruchsgutachter die extreme Geruchsbelästigung bestätigt (AG Bonn, Urteil vom 02.10.2014).