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Kein Umgangsrecht mit dem Hund des geschiedenen Ehepartners

Ein Hund wird oftmals als Familienmitglied angesehen. In manchen Ehen ersetzt er gar das Kind. Gleichwohl ist der Hund rechtlich als Sache zu behandeln. Nach Scheitern der Ehe mag allenfalls geklärt werden, wem der Hund gehört, wer also durch Kaufvertrag Alleineigentümer geworden ist. Der andere Ehepartner hat hingegen keinen Anspruch darauf, nach der Scheidung Umgang mit dem Hund zu pflegen. Ein solches Recht sieht das deutsche Gesetz nicht vor. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Beschluss vom 16.04.2019 (Az.: 18 UF 57/19) klargestellt.