In einem bizarren Fall, der vor dem Landgericht Arnsberg verhandelt wurde, ging es um einen Mann, der versehentlich einen Geldbetrag von mehr als 500.000,00 € verbrannt hatte, als er auf die Werkstatt eines Freundes aufpassen sollte. Sein Freund war für 2 Wochen in den Urlaub gefahren und hatte ihn gebeten, auf die Werkstatt aufzupassen. Da es kalt in der Werkstatt gewesen ist, hat er die Heizung angemacht ohne zu wissen, dass sein Freund die gesamten Ersparnisse in Form von Bargeld im Heizkessel versteckt hatte. Zwar war die Heizungsanlage vom Werkstattbesitzer demontiert worden. Der Bekannte, der auf die Werkstatt aufpassen sollte, hat sie aber wieder zusammengebaut. Da er nicht wissen konnte, dass sich Bargeld im Heizkessel befand, traf ihn kein Verschulden und er war im Ergebnis nicht verpflichtet, das Geld zu ersetzen (LG Arnsberg, Urteil v. 13.09.2019, Az: I-2 O 347/18).