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Handy darf am Steuer auch nicht als Navi genutzt werden!

Gemäß § 23 Abs. 1a StVO ist es verboten, ein Mobiltelefon während der Fahrt zu benutzen, indem es aufgenommen oder gehalten wird. Hintergrund ist, dass der Fahrer beide Hände freihaben soll, um seine sog. Fahraufgabe zu bewältigen.

Zu einer solchen bestimmungsgemäßen Bedienung des Gerätes, die nach der genannten Vorschrift verboten ist, zählt nicht nur das Telefonieren mit dem Handy, sondern auch die Nutzung als Navigationsgerät. Dies gilt zumindest dann, wenn das Handy zu diesem Zweck aufgenommen und festgehalten werden muss. Das OLG Hamm hat daher einen Fahrer zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40,00 € verurteilt (Beschluss vom 18.02.2013, AZ.: III-5 RBS 11/13).