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Haftung des Reiseveranstalters für Verkehrsunfall beim Transfer

Beinhaltet eine gebuchte Pauschalreise auch den Transfer vom Flughafen zum Hotel, dann hat der Reiseveranstalter für Mängel einzustehen, die während des Transfers auftreten. Ereignet sich beispielsweise ein Verkehrsunfall mit der Folge, dass die Reiseteilnehmer aufgrund erheblicher Verletzungen zunächst ein Krankenhaus aufsuchen müssen und nicht unversehrt zum Hotel gebracht werden, dann ist die Reise unabhängig vom Verschulden des Reiseveranstalters mangelhaft und den Reisenden stehen entsprechende Gewährleistungsansprüche zu.

Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.12.2016 (AZ.: X ZR 117/15; X ZR 118/15) in einem Fall entschieden, in welchem der Transferbus auf dem Weg vom Flughafen zum Hotel auf seiner Fahrspur von einem entgegenkommenden Fahrzeug gerammt wurde. Den Fahrer des Transferbusses traf somit kein Verschulden. Gleichwohl entschied der Bundesgerichtshof, dass die verletzten Reiseteilnehmer den Reisevertrag kostenlos stornieren können und Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises haben, da sie wegen der erlittenen Verletzungen die weiteren Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen konnten. Der Reiseveranstalter haftet für Mängel seiner Leistungsträger verschuldensunabhängig.