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Geldstrafe für Autofahrer, der dem Blitzer einen Stinkefinger zeigt

Dass das Zeigen des sog. „Stinkefingers“ gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr eine Beleidigung darstellt und strafrechtlich geahndet wird, ist allgemein bekannt. Überrascht wurde aber ein Autofahrer, der nicht einem anderen Verkehrsteilnehmer, sondern einem Geschwindigkeitsmessgerät bei der Durchfahrt den „Stinkefinger“ gezeigt hatte. Er wurde deshalb wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 5.000,00 € verurteilt. Dem Mann wurde aufgezeigt, dass es sich nicht um ein Bagatelldelikt handelt und das Urteil auch noch härter hätte ausfallen können, wenn er sich nicht einsichtig gezeigt und für den Vorfall entschuldigt hätte (Amtsgericht Passau, Urteil vom 15.06.2022).