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Fahrer muss auf vorschriftsmäßige Sicherung von Kindern achten

Bei der Mitnahme von Kindern ist der Fahrer verpflichtet, während der gesamten Dauer der Fahrt zu kontrollieren, ob das Kind ordnungsgemäß angeschnallt ist. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung vom 05.11.2013 (AZ.: 5 RB s 153/13) festgestellt, dass es nicht ausreichend ist, wenn der Fahrer nur zu Beginn der Fahrt eine entsprechende Kontrolle durchführt. In dem Verfahren hatte sich der betroffene Fahrer damit verteidigt, dass er das Kind selbst angeschnallt hatte, dieses sich jedoch während der Fahrt eigenständig abschnallt hätte. Er war der Auffassung, dass man von ihm nicht verlangen könne, die Sicherung des Kindes während der gesamten Fahrt regelmäßig zu kontrollieren.