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Entscheidung des Arbeitgebers über Verlängerung der Elternzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.10.2011 (AZ.: 9 AZR 315/10) entschieden, dass die Verlängerung der Elternzeit der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Bei seiner Entscheidung sei der Arbeitgeber an die Grenzen des billigen Ermessens gebunden. Er müsse also die wesentlichen Umstände des Einzelfalls abwägen und eine sachgerechte Entscheidung treffen. Im vorliegenden Fall hätte der Arbeitgeber die Zustimmung nicht allein deshalb verweigern dürfen, weil die Arbeitnehmerin erst wenige Wochen vor dem Ende der Elternzeit die Verlängerung erbeten hatte.