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Die Fahrt mit einem Mietwagen durch einen Teich und die möglichen Folgen!

Mit einem kuriösen Fall hatte sich das Landgericht Osnabrück (Az.: 12 O 2221/11) diese Woche zu befassen. Ein Mietwagenunternehmen hatte Klage auf Schadenersatz eingereicht, weil ein kapitaler Motorschaden aufgetreten war. Ein Mann aus Nordhorn hatte sich einen Geländewagen (BMW X 3) gemietet und fuhr damit durch einen Teich. Der Motor saugte Wasser an und der Wagen blieb mitten im Teich stehen. Obwohl der Mieter eine Haftungsfreistellung vereinbart hatte, nahm der Mietwagenanbieter ihn wegen des Motorschadens in Anspruch. Das Unternehmen war der Ansicht, dass das Verhalten des Kunden grob fahrlässig gewesen sei. Der Beklagte verteidigte sich im Prozess mit der Begründung, dass der Schaden für ihn nicht vorhersehbar gewesen sei. Immerhin würde das Fahrzeug in Werbespots auch durch’s Wasser fahren.

Die Richter hatten sich offenbar noch nicht festgelegt, wie sie das Verhalten des Mannes beurteilen wollten. Jedenfalls rieten sie den Parteien zum Abschluss eines Vergleiches, wonach der Beklagte rund 40 % des Schadens zahlen solle. Der Mann erklärte sich damit einverstanden und der Spaß kostet ihn letztlich 4.000,00 €, sollte die Klägerin den Vergleich nicht widerrufen.