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Wirksamkeit eines Ehegattentestamentes nach Scheidung und Wiederheirat?

Eheleute können ein gemeinschaftliches Testament errichten, in welchem sie sich wechselseitig zu Erben einsetzen. Lassen sich die Eheleute anschließend scheiden, führt dies im Zweifel dazu, dass das Testament unwirksam wird. Es fragt sich allerdings, was mit dem Testament geschieht, wenn die geschiedenen Eheleute anschließend einander wieder heiraten. Das OLG Hamm hat nun mit Beschluss vom 26.08.2010 (Az.: 15 Wx 317/09) entschieden, dass eine solche Wiederheirat nichts an der Unwirksamkeit des Testamentes ändere. Die mit der Scheidung eingetretene Unwirksamkeit des Ehegattentestamentes sei endgültig.