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Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung

Ein Arbeitsverhältnis kann fristlos gekündigt werden, wenn der Mitarbeiter seine Kollegin am Arbeitsplatz sexuell belästigt. Dies wird vom Grundsatz her durch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz klargestellt, wonach sexuelle Belästigung ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein kann. Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, hängt aber stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Ist beispielsweise zu erwarten, dass der Mitarbeiter sein Verhalten in Zukunft ändern wird, weil er sich darüber geirrt hatte, dass dieses unerwünscht ist, kann eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung unverhältnismäßig sein. Dies gilt erst Recht, wenn er die Belästigung offen zugibt, sich bei der Kollegin entschuldigt und ihr ein Schmerzensgeld zahlt (BAG Urteil vom 20.11.2014, AZ: 2 AZR 651/13).