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Angabe des Endpreises des Fluges in Online-Buchungsportalen erforderlich

Bei der Buchung eines Fluges im Internet, der von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union startet, muss von Anfang an der vom Kunden zu zahlende Endpreis angegebenen werden, also der Flugpreis inklusive Steuern, Gebühren, Kerosinzuschlag und Bearbeitungsgebühr. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 15.01.2015 (AZ: C-573/13) ausdrücklich klargestellt. Es soll gewährleistet werden, dass die Preise verschiedener Fluggesellschaften vom Kunden effektiv verglichen werden können.