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Abwehr von Werbeanrufen mittels Trillerpfeife ist Körperverletzung

Zu einer Geldstrafe in Höhe von 800,00 € wegen Körperverletzung ist kürzlich eine 61-jährige Frau vor dem Amtsgericht Pirmasens verurteilt worden. Sie hatte sich über einen unerwünschten Werbeanruf geärgert und deshalb mit einer Trillerpfeife kräftig in den Telefonhörer gepfiffen. Dadurch erlitt die Mitarbeiterin des Call-Centers ein akutes Lärmtrauma. Sie litt noch Monate später unter den Folgen des Pfiffs in Form von Ohrgeräuschen. Das Gericht wertete dies als Körperverletzung und hat die 61-jährige entsprechend verurteilt.