Wer sich zum Friseur begibt, kann zurecht erwarten, dass die Behandlung dort sachgemäß ausgeführt wird und keine Verletzungen verursacht werden. Wem der Schnitt letztlich nicht gefällt, dem wird man kaum ein Schmerzensgeld zusprechen. Anders war es jedoch im Falle einer Frau, die sich beim Friseur blonde Haarsträhnen färben lassen wollte, durch das Auftragen der Blondiercreme aber am Hinterkopf Verbrennungen und Verätzungen erlitten hat, die eine monatelange Schmerz- und Infektionsbehandlung mit zahlreichen Arztbesuchen und der Einnahme von Medikamenten zufolge hatten. Das mit der Sache befasste Oberlandesgericht Köln hat der betroffenen Frau ein Schmerzensgeld von 5.000,00 € zugesprochen (OLG Köln, Urteil v. 19.06.2020, Az.: 20 U 287/19).