Keine Haftung bei Allerweltsstolperstellen
Die Städte und Gemeinden sind grundsätzlich verantwortlich dafür, dass die Gehwegsflächen in den Innenstädten, insbesondere in den Fußgängerzonen, gefahrlos von Fußgängern genutzt werden können. Sie müssen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht die Bereiche regelmäßig kontrollieren und Gefahrenstellen für Fußgänger beseitigen. Dies gilt jedoch nicht für geringfügige Niveauunterschiede von lediglich 2-3 cm, wie das Landgericht Stuttgart nun […]