Immunität von Honorarkonsuln im Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ein Honorarkonsul genießt Immunität, soweit es sich um unmittelbare, echte Amtshandlungen in Wahrnehmung konsularischer Aufgaben handelt. Fraglich ist daher, ob der Immunitätsschutz auch bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gilt. Darauf hatte sich ein Honorarkonsul gegenüber dem Bayrischen Oberlandesgericht berufen. Er war auf einer Fahrt geblitzt worden, wandte aber ein, dass die Fahrt in […]