Fahrerlaubnisentzug bei zu vielen Parkverstößen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat durch Urteil entschieden, dass ein Kraftfahrer, der innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begeht, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist und ihm daher die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Dieser Entscheidung lag der Sachverhalt zugrunde, dass der Kläger, der seit 1995 Inhaber einer Fahrerlaubnis der damaligen Klasse 3 war, insgesamt 159 Parkverstöße und […]