Bagatellisierung eines Unfallschadens beim Verkauf
Ein Gebrauchtwagenhändler ist grundsätzlich verpflichtet, den Käufer über Art und Ausmaß reparierter Vorschäden des Fahrzeugs aufzuklären. Hatte das Fahrzeug bereits einen Totalschaden erlitten, muss darüber wahrheitsgemäß informiert werden. Bagatellisiert der Händler den Schaden derart, dass im Kaufvertrag lediglich angegeben wird „reparierter Schaden vorne links“, dann kommt er seiner Aufklärungspflicht nicht nach. Infolgedessen kann der Käufer […]