Versagung von Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit
Bei der Geltendmachung von Unterhalt ist die isolierte Erhebung eines Auskunfts- und Zahlungsanspruchs nicht grundsätzlich mutwillig, sodass Verfahrenskostenhilfe hierfür nicht zu versagen ist. Der BGH stellte klar, dass von einer Mutwilligkeit nur dann auszugehen sei, wenn der Antragsteller von mehreren prozessualen Wegen der Rechtsverfolgung den Weg beschreitet, von dem er von vorneherein annehmen muss, dass […]