Kündigung der Vollkaskoversicherung durch Ehepartner
Selbst wenn die Vollkaskoversicherung nur auf einen Ehepartner als Versicherungsnehmer läuft, kann der andere Ehepartner die Kündigung erklären, soweit es sich um ein Familienfahrzeug handelt. Dies ergibt sich aus § 1357 BGB, wonach jeder Ehegatte berechtigt ist, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen (sog. […]