Kein Anspruch auf Trennungsunterhalt bei dauerhafter Zuwendung zu neuem Partner
Wendet sich jemand nach der Trennung von seinem Ehegatten einem neuen Partner zu, dann entfällt sein Unterhaltsanspruch wegen grober Unbilligkeit gem. § 1579 Nr. 2 BGB, sobald die neue Lebensgemeinschaft verfestigt ist. Bislang ging die Rechtsprechung überwiegend davon aus, dass eine neue Lebensgemeinschaft nicht vor Ablauf von zwei Jahren „verfestigt“ in diesem Sinne ist. Das […]