Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Konkurrenztätigkeit
Das hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28.01.2013 (AZ.:16 Sa 593/12) entschieden, dass eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt ist, wenn ein Arbeitnehmer unerlaubt eine Konkurrenztätigkeit zu Lasten seines Arbeitgebers ausübt. Im entschiedenen Fall hat ein Rohrleitungsmonteur in die eigene Tasche gewirtschaftet, indem er für Kunden seines Arbeitgebers Aufträge ausführte und sich hierfür bezahlen ließ. […]