Einstandspflicht der Unfallversicherung bei allergischer Reaktion auf Lebensmittel
Bei einem versehentlichen oder unbewussten Konsum von Lebensmitteln, auf welche der Körper allergisch reagiert, ist nach dem Urteil des OLG München vom 01.03.2012 (AZ.: 14 U 2523/11) von einem Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung auszugehen. Im entschiedenen Fall war ein 15-jähriges Kind aufgrund einer allergischen Reaktion nach dem Verzehr von nusshaltiger Schokolade verstorben. Die […]