Telefonanbieter muss Kunden auf ungewöhnlich hohe Rechnungen hinweisen!
Entstehen für Telefon- oder Internetnutzung plötzlich ungewöhnlich hohe Kosten, dann ist der Anbieter dieser Leistungen verpflichtet, der Sache auf den Grund zu gehen und den Kunden zu informieren. Andernfalls begeht er eine Pflichtverletzung und muss die angefallenen Kosten jedenfalls weit überwiegend selbst tragen. Das Landgericht Bonn hatte sich mit einem Fall befasst, in welchem die […]