Unpünktliche Zahlungen durch das Sozialamt berechtigen nicht zur Kündigung eines Mietvertrages.
Wenn das Sozialamt die Zahlung der Miete für einen bedürftigen Mieter übernommen hat und regelmäßig einige Tage zu spät die Miete überweist, dann berechtigt dies den Vermieter dennoch nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21.10.2009 (Az.: VIII ZR 64/09) entschieden. In dem Fall ging die Miete monatelang frühestens am […]