Haftung der Gemeinde bei Stolperfalle auf dem Gehweg
Die Gemeinde darf auf einem geteerten Gehweg keine Stolperfallen einbauen. Sie macht sich ansonsten wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht schadenersatzpflichtig. Dies hat das Landgericht Coburg mit Urteil vom 30.12.2008 (Az.: 22 O 588/08) entschieden und einer Fußgängerin rund 2.400,00 € Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Von der beklagten Gemeinde waren in einem Fußweg Bodenhülsen eingebaut worden, in […]