Kindesunterhalt ist vorrangig vor dem Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau.
Eine geschiedene Ehefrau kann ihren Unterhaltsanspruch verlieren, wenn der Mann eine neue Beziehung eingeht und dort gegenüber einem Kind unterhaltspflichtig wird. Nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform ist der Anspruch eines minderjährigen Kindes auf Zahlung von Unterhalt nämlich stets vorrangig gegenüber Ehegattenunterhalt. Dies hat das OLG Celle nun mit Beschluss vom 10.10.2008 (Az.: 10 WF 322/08) bestätigt. […]