Ein Arbeitgeber darf ein Weihnachtsgeschenk, das er an seine Mitarbeiter verteilt, grundsätzlich auf die Mitarbeiter begrenzen, die auch an der betrieblichen Weihnachtsfeier teilnehmen. Dies hat das Arbeitsgericht Köln entschieden (AZ.: 3 Ca 1819/13).
In dem Fall war an die bei der Weihnachtsfeier anwesenden Mitarbeiter jeweils ein iPad im Wert von rund 400,00 € verteilt worden. Ein Kollege, der krankheitsbedingt nicht an der Weihnachtsfeier teilnehmen konnte, begehrte nun ebenfalls ein solches Geschenk. Er hatte mit seinem Begehren vor dem Arbeitsgericht keinen Erfolg. Das Gericht war der Auffassung, dass es sich nicht um eine Vergütung für geleistete Arbeit handele, sondern um eine Zuwendung, mit der das freiwillige Engagement der Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit belohnt werden sollte. Es spreche nichts dagegen, die Mitarbeiter hier unterschiedlich zu behandeln.