Aufgrund einer erlittenen Verletzung kann es mitunter notwendig sein, schnellstmöglich das Krankenhaus zu erreichen. Vorzugswürdig sollte man für den Weg zum Krankenhaus aber einen Rettungswagen rufen. Eine Verletzung rechtfertigt es nämlich nicht, mit dem eigenen Pkw zu schnell zu fahren. Dies musste ein Mann erfahren, der seine Frau ins Krankenhaus bringen wollen. Diese hat sich in den Finger geschnitten und die Wunde blutete stark. Anstatt auf den Rettungswagen zu warten, machte der Mann sich mit seiner Frau selbst auf den Weg und fuhr innerorts in einer 30er-Zone mit einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h. Gegen ihn wurde eine Geldbuße von 235,00 € und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Das mit der Sache befasste Amtsgericht Frankfurt am Main sah in dem Verhalten des Mannes keinen rechtfertigenden Notstand. Ein solcher setzt voraus, dass eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben einer anderen Person besteht, was allein aufgrund eines stark blutenden Fingers nicht der Fall sei. Zudem ist Voraussetzung, dass die Gefahr objektiv nicht anders abgewendet werden kann. Das Gericht hielt es jedoch für zumutbar, auf einen Rettungswagen zu warten (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.03.2020, Az.: 971 Owi 955 Js – Owi 65432/19).