Viele Mobilfunkgeräte verfügen über eine integrierte Navigationsfunktion. Die Benutzung eines Mobiltelefones am Steuer eines Fahrzeuges ist aber auch dann nicht erlaubt, wenn lediglich das Navigationssystem verwendet wird. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 30.06.2008 bestätigt (Az.: 81 Ss-OWi 49/08). Der betroffene Autofahrer wurde daher zur Zahlung einer Geldbuße von 70,00 € verurteilt. Das Argument des Autofahrers, er habe nur die Navigationsfunkion seines Handys nutzen wollen, ließ das Gericht nicht gelten. Eine Ordnungswidrigkeit sei bei jeder Bedienfunktion des Handys gegeben, also nicht nur beim Telefonieren, sondern auch beim Versenden oder Öffnen von Kurznachrichten, dem Abruf von Daten oder sonstiger Form der Kommunikation. Die Nutzung als Navigationshilfe setze aber genauso wie die Teilnahme am Internet einen Datenabruf voraus, was unzulässug sei. Etwas anderes gelte nur dann, wenn das Handy lediglich von einem Ort zum anderen im Auto verlagert wird, ohne dass eine Funktion abgerufen wird. |