Stirbt ein Arbeitnehmer während des bestehenden Arbeitsverhältnisses und stehen ihm noch Urlaubsansprüche zu, dann gehen diese mit seinem Tod nicht unter. Vielmehr wandeln sich die Urlaubsansprüche in einen Abgeltungsanspruch zugunsten der Erben. Die Erben können somit einen Ausgleich in Geld für die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage des verstorbenen Arbeitnehmers verlangen (ArbG Berlin, Urteil vom 07.10.2015, AZ: 56 Ca 10968/15).