In einem aufsehenerregenden Verfahren hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass ein Fußballspieler für die Verletzungen des Gegners haftet, die er diesem durch ein rücksichtsloses Foulspiel zugefügt hat. Im entschiedenen Fall war ein Fußballspieler von einem Spieler der gegnerischen Mannschaft mit gestrecktem Bein gefoult worden. Dieser Verstoß wurde seitens des Schiedsrichters mit der gelben Karte geahndet. Der verletzte Fußballspieler kann in Folge der erlittenen Verletzungen in seinem Beruf als Maler und Lackierer nicht mehr arbeiten. Er nahm den Foulspieler auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch. Dieser verteidigte sich damit, dass es sich um einen regelgerechten Zweikampf um den Ball gehandelt hätte. Das OLG Hamm verurteilte ihn gleichwohl zur Zahlung von 50.000,00 € Schmerzensgeld. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass vorliegend von einem rücksichtslosen Foulspiel auszugehen sei, das dem Fairnessgebot widerspreche. Es habe sich nicht lediglich um eine unglückliche Verletzung gehandelt. Vielmehr habe der Foulspieler im Zweikampf keinerlei Rücksicht auf seinen Gegner genommen und die Verletzungen in Kauf genommen. |