Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 10.06.2010 (Az.: 281 C 28813/09) entschieden, dass ein Reisemangel gegeben ist, wenn dem Gast im Hotel das Gefühl vermittelt wird, nicht willkommen zu sein. In dem entschiedenen Fall wurden anlässlich eines Sketchabends im Hotel die unterschiedlichen Arten des Grüßens verschiedener Völkergruppen imitiert. Dabei wurde das deutsche Volk dergestalt imitiert, dass die Animateure im Stechschritt aufeinander zugingen und mit erhobenem linken Arm laut „Heil!“ riefen. Nach Ansicht des Gerichts gehe dieser Vorfall über eine bloße Unannehmlichkeit hinaus und begründe Reisepreisminderungsansprüche der betroffenen Gäste. Die zugesprochene Entschädigung hielt sich mit 34,45 € jedoch in Grenzen.