Ein Vermieter ist auch dann berechtigt, eine Wohnung wegen Eigenbedarfs zu kündigen, wenn er diese zu rein beruflichen Zwecken nutzen möchte. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26.09.2012 entschieden (AZ.: VIII ZR 330/11). Der BGH stellte in der Entscheidung auf den Schutz der Berufsfreiheit ab und sah ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses auch dann als gegeben an, wenn er die Wohnung für seine berufliche Tätigkeit, zum Beispiel als Anwaltskanzlei nutzen möchte.