Die unterhaltspflichtigen Eltern eines volljährigen Kindes werden nicht dadurch entlastet, dass das Kind kostenfrei im Haushalt der Großmutter lebt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 29.05.2013 (AZ.: 2 WF 98/13) klargestellt. Das Gericht hat darauf abgestellt, dass eine Unterhaltspflicht der Großmutter nicht besteht und die Gewährung von Kost und Logis daher freiwillig erfolgt. Eine solche freiwillige Leistung Dritter kann jedoch keinen Einfluss auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes haben.