Bei Onlinegeschäften steht Verbrauchern in aller Regel ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Das gilt allerdings nicht, wenn eine Eintrittskarte für z.B. eine Sportveranstaltung oder ein Konzert zu einem bestimmten Termin erworben wird. Solche Tickets können nicht einfach zurückgegeben werden, und zwar auch dann nicht, wenn sie über einen Vermittler, wie Eventim oder Ticketmaster, erworben wurden. Das hat der EuGH aufgrund einer Vorlage des AG Bremen klargestellt. Denn das wirtschaftliche Risiko liegt in aller Regel beim Veranstalter (EuGH, Urteil vom 31.03.2022, C-96/21).