Nach der Fluggastrechteverordnung haben Passagiere bei der Annullierung von Flügen grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch. Allerdings entfällt der Anspruch, wenn die Fluggesellschaft sich auf höhere Gewalt als Ursache der Annullierung berufen kann. Ob ein solcher Fall höherer Gewalt gegeben ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Der Bundesgerichtshof hat zum Beispiel in einem Fall, in welchem ein Flug auf Grund anhaltenden Nebels gestrichen wurde, eine Entschädigung verneint. Zur Begründung stellte der BGH in seiner Entscheidung vom 25.03.2010 (Az.: Xa ZR 96/09) darauf ab, dass die Dauer des flugbehindernden Nebels nicht vorhersehbar gewesen sei. |