Wenn die eigenen Eltern irgendwann pflegebedürftig werden, kann es passieren, dass die Kinder wegen der nicht gedeckten Heimkosten zur Kasse gebeten werden. Voraussetzung hierfür ist aber stets, dass ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kind besteht. Dies hat das Amtsgericht Offenburg in einem Fall verneint, in welchem die nunmehr pflegebedürftige Mutter ihre eigene Tochter unmittelbar nach der Geburt in ein Kinderheim abgegeben und nahezu keinen Kontakt zu ihr hatte. Das Gericht sah darin eine Vernachlässigung durch die Mutter, die es unbillig erscheinen lässt, dass die Tochter nunmehr Unterhalt für ihre Mutter zu zahlen hat (AG Offenburg, Urteil vom 19.06.2018, Az.: 4 F 142/17).