Die weit verbreitete These „Eltern haften für ihre Kinder“ erweist sich in vielen Fällen als falsch. So hat jüngst das Amtsgericht Coburg mit Urteil vom 26.06.2008 (Az.: 11 C 1760/07) entschieden, dass ein Achtjähriger beim Fahrradfahren in einer Sackgasse von seinen Eltern nicht beaufsichtigt werden muss. Nach Auffassung des Gerichts verstoßen die Eltern gerade nicht gegen ihre Sorgfaltspflicht, wenn sie ihr achtjähriges Kind in der Nähe der Familienwohnung in einer Sackgasse unbeaufsichtigt Rad fahren lassen. Die Klage eines Autofahrers, dessen Wagen beschädigt worden war, wurde daher abgewiesen. Der achtjährige Junge war in dem entschiedenen Fall mit seinem Fahrrad gegen das geparkte Auto des Klägers gestoßen. Der Autobesitzer verlangte daher Schadenersatz von den Eltern. Das Gericht hat eine Haftung der Eltern jedoch verneint. Eine Aufsichtspflichtverletzung liegt nach Ansicht des Gerichts nicht vor, da das Kind genügend Erfahrung beim Radfahren hatte und in einem verkehrsarmen Bereich in der Nähe der Wohnung fuhr. |