Beim Kauf eines Neuwagens können skurrile Probleme auftreten. Das Landgericht Coburg hatte sich mit einem Fall zu befassen, bei welchem ein Neuwagen als Sonderausstattung über eine elektrische Sitzeinstellung verfügte, die jedoch nicht ordnungsgemäß funktionierte. Die Sitzeinstellung hat sich während der Fahrt von selbst geändert. Ohne Zutun des Fahrers veränderte der Sitz plötzlich automatisch seine Position. Diese Fehlfunktion konnte trotz mehrfacher Reparaturversuche des Autohauses nicht behoben werden. Der Käufer erklärte daher den Rücktritt vom Kaufvertrag und hatte mit seinem Anliegen vor dem Landgericht Erfolg. Die Richter waren der Auffassung, dass die Fehlfunktion der elektrischen Sitzeinstellung die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährde und daher als ein erheblicher Mangel zu werten sei (vgl. LG Coburg, Urteil vom 25.08.2010 – Az.: 13 O 637/08).