In einer Umweltzone ist die Nutzung eines Fahrzeuges ohne gültige Umweltplakette bußgeldbewährt. Wenn nun ein PKW ohne eine solche Umweltplakette in einer Umweltzone geparkt wird, stellt sich die Frage, ob dies ebenfalls als Verkehrsteilnahme und damit als Ordnungswidrigkeit gewertet werden kann. Das Oberlandesgericht Hamm hat dies mit Beschluss vom 24.09.2013 (AZ.: 1 RBs 135/13) bejaht. Danach stellt auch das bloße Parken eine Teilnahme am Verkehr in der Umweltzone dar. Erfasst werde nach Auffassung des Gerichts auch der ruhende Verkehr, unabhängig davon, dass von einem geparkten Fahrzeug keine Schadstoffbelastung ausgeht.